top of page

Fall Karin Weißenfels: Der Schmerz, das Weib und das taktische Verhältnis der Bischöfe zur Wahrheit

Aktualisiert: 6. Sept. 2023

Karin Weißenfels will unerkannt bleiben, wenn sie am 6. September ins Trierer Arbeitsgericht geht. Sie weiß noch nicht genau, welche Schutzkleidung sie anziehen wird. Auch der Name ist eine Art Sichtschutz. Die Angestellte des Bistums Trier hat ihn sich vor einigen Jahren ausgedacht, um öffentlich erzählen zu können, was ihr Geistliche angetan haben. Aber sie will nicht als Person auf ihre Missbrauchs-Geschichte reduziert werden, deshalb das Pseudonym.



Karin Weißenfels ist Klägerin. Beklagter ist der Trierer Bischof Stephan Ackermann. 20 000 Euro Schmerzensgeld fordert Karin Weißenfels von ihm, weil er in einer Veranstaltung für Mitarbeitende des Bistums Mitte März 2022 ihren richtigen Namen genannt hat. Ackermann muss laut Gericht persönlich erscheinen.


"Der Bischof hat mir mein Recht auf Selbstbestimmung genommen"


Das Bistum erklärt auf Anfrage des Deutschlandfunks: “Wir bitten um Verständnis, dass wir uns im laufenden Verfahren nicht äußern.”


Karin Weißenfels möchte nicht im Radio mit ihrer echten Stimme zu hören sein. Worin ihr Schmerz besteht, erklärt die Missbrauchsbetroffene so: „Mit der Nennung meines Klarnamens hat Bischof Ackermann mich zutiefst verletzt, weil er mich dadurch meinen Berufskolleg:innen gegenüber schutzlos ausgesetzt und mir damit mein Recht auf Selbstbestimmung genommen hat. Durch die Offenlegung meines Namens hat er mir irreversiblen Schaden zugefügt, da ich nun bei jeder Begegnung mit Kolleg:innen befürchten muss, dass diesen meine veröffentlichte Leidensgeschichte bekannt ist.“


Ihre Leidensgeschichte hat Karin Weißenfels zunächst in einem Buch erzählt. Ende der 1980er Jahre wurde sie schwanger von ihrem Vorgesetzen, einem römisch-katholischen Priester. Er drängte die junge Gemeindemitarbeiterin zur Abtreibung. Auch ein mit ihm befreundeter Geistlicher habe ihr im Beichtgespräch zum Schwangerschaftsabbruch geraten, sie selbst hätte das Kind gern behalten, so stellt sie es dar. Die gläubige Katholikin fügte sich den Priestern. Beide Beschuldigte sind mittlerweile verstorben.


Kirchenrechtler Thomas Schüller: "Es zeigt auch die ganze Frauenfeindlichkeit"


Thomas Schüller, Direktor des Instituts für Kanonisches Recht der Universität Münster, berät Karin Weißenfels. Zur Fallhöhe sagt er: “Der Fall Karin Weißenfeld steht paradigmatisch für einen schlimmen Umgang der katholischen Kirche mit dem noch gar nicht breit erforschten und öffentlich bekanntgewordenen Feld der sexuellen und auch seelischen Gewalt an pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das scheuen die Bischöfe wie der Teufel das Weihwasser, dass das öffentlich wird. Es zeigt auch die ganze Frauenfeindlichkeit.”


Der Deutschlandfunk hat im Februar 2021 ausführlich über die Causa Karin Weißenfels berichtet, und erstmals die Namen der damit befassten, amtierenden Bischöfe genannt: vor allem Reinhard Marx, von 2002 bis 2008 Bischof von Trier, seitdem Erzbischof von München und Freising, und Stephan Ackermann, der seit 2009 dem Bistum vorsteht.


Darüber hinaus hatten auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Georg Bätzing, einst Generalvikar in Trier, und als Metropolitanbischof Rainer Maria Woelki mit dem Fall zu tun.


Der Bruch des Pseudonyms


Es gab danach viele Berichte, alle Medien respektierten den Schutz durch das Pseudonym. Am 18. März 2022, bei einem Hearing für Bistumsmitarbeitende zum Thema sexualisierte Gewalt, missachtete aber einer den Wunsch der Betroffenen nach Nicht-Erkennbarkeit: Der Trierer Bischof Stephan Ackermann nannte den Klarnamen. Dieser Sachverhalt ist unstrittig.


Karin Weißenfels nahm sich einen Anwalt, am 25. März 2022 unterschrieb der Bischof eine Unterlassungserklärung. Einige Wochen später, Anfang April, bat er sie per Brief um Verzeihung.


Der Bruch des Pseudonyms erregte Aufsehen. Stephan Ackermann war damals noch Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz. Die Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, nahm Stellung:

„Durch den Verstoß wird die Integrität der betroffenen Person ein weiteres Mal schwer verletzt. In diesem Fall ist es besonders gravierend, weil viele im Bistum Trier die Betroffene als Kollegin dadurch identifizieren können… Die Kirchen sollten diesen Fall zum Anlass nehmen, ihre Regelungen zum Datenschutz und dem damit einhergehenden kirchlichen Verwaltungsverfahren zu prüfen. Dies sollten sich grundsätzlich an den berechtigen Belangen Betroffener orientieren, auch und gerade im Bereich Persönlichkeitsrecht und Datenschutz.“


Weißenfels: "Öffentlich inszeniertes Entschuldigungsschreiben"


Auch Betroffenenverbände kritisierten den Bischof. Die Aufarbeitungskommission des Bistums Trier, die Karin Weißenfels als Betroffene sexualisierter Gewalt anerkennt, verbucht in ihrem Zwischenbericht die Nennung des Klarnamens als "Fehler" des Bischofs.


Aktuell will sich das Bistum nicht äußern, vor einem Jahr erklärte Stephan Ackermann im Gespräch mit dem Deutschlandfunk: "Das war ein Fehler, dazu stehe ich und habe mich auch dafür entschuldigt. Insofern ist das auch richtig, dass die Kommission das benennt. Denn das ist mir schon auch deutlich geworden in den Monaten danach: Wenn mein Handeln dazu geführt hat, Betroffene zu verunsichern in dem Sinne, dass sie sagen: Wenn das dem Missbrauchsbeauftragten passiert, was bedeutet das, dann habe ich dafür wirklich Verständnis. Insofern: Das war ein Fehler, das habe ich eingesehen und auch eingestanden.“


Ackermann war seit 2010 Missbrauchsbeauftragter der Bischofskonferenz. Nach 12 Jahren Erfahrung mit Betroffenen dürfte ein solcher „Fehler“ eigentlich nicht passieren. Karin Weißenfels klagt auch deshalb auf Schmerzensgeld, weil sie an die Aufrichtigkeit der Entschuldigung zweifelt: „Mit seinem öffentlich inszenierten Entschuldigungsschreiben hat er meinen Schmerz noch verschlimmert. Auch Bischof Bätzing hat mich sehr verletzt. Er hat in einem öffentlichen Interview mit einem Verweis auf Bischof Ackermanns Entschuldigung dessen Fehlverhalten kleingeredet.“


Bätzing: "Ein grober Fehler"


Georg Bätzing, der Vorsitzende der Bischofskonferenz, fand lobende Worte, als er Stephan Ackermann im Herbst 2022 aus dem Amt des Missbrauchsbeauftragten verabschiedete. Wenige Monate vorher hatte er im "Interview der Woche" des Deutschlandfunks auf dessen angeblich sofortige Entschuldigung hingewiesen, die Nennung des Klarnamens allerdings deutlich kritisiert: „Das war ein schwerer Fehler. Das hat Stephan Ackermann ja gleich gesagt. Darüber habe ich persönlich sehr ausführlich mit Stephan Ackermann gesprochen, um wissen zu können, wie er agiert und wie er das einschätzt. Das durfte nicht vorkommen. Das war ein grober Fehler. Aber jetzt sage ich mal: Sind wir in der Lage sagen zu können, es gibt keine Fehler mehr?“


Bedauernde Bischöfe, öffentliche Kritik, dazu sachkundige Stellungnahmen, was der Tabubruch für Betroffene bedeutet -– man könnte meinen, das Schmerzensgeld sei eine klare Sache.

Dazu Kirchenrechtprofessor Thomas Schüller: „Das Besondere und darum geht es auch zum Arbeitsgericht, ist, dass sie ja weiterhin in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Bistum Trier steht. Und das macht eigentlich die Tat noch gravierender. Denn es gibt ja die Fürsorgepflicht des Dienstgebers für seine Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und die hat Bischof Ackermann zusätzlich noch beschädigt. Und insofern ist die Forderung nach Schmerzensgeld berechtigten, wird auch sicherlich affirmativ entschieden werden.”


Nur ein Sträfchen für die Priester


Bei einem gescheiterten Gütetermin im März dieses Jahres erklärte der Anwalt von Stephan Ackermann, man bedaure das Fehlverhalten, aber mittlerweile sei auch der Bischof "traumatisiert".

Ackermann distanzierte sich hinterher von dieser Formulierung. Kirchenrechtler Schüller sagt über die Strategie des Anwalts: “Er wird sicherlich in Gesprächen mit dem Bischof rausgehört haben, dass der Bischof genervt ist. Bischof Ackermann ist natürlich durch den langen Vorgang dieses Falles, der sich über Jahre hinzieht, sehr genervt. Aber das ist natürlich äußerst verabscheuungswürdig, weil der Anwalt damit die Klägerin in eine für sie psychisch schwierige Situation bringt, und nun ihre Anwälte wieder für ihre Reputation und ihre Gesundheit kämpfen müssen.“


Auch Karin Weißenfels zweifelt an der aufrichtigen Reue. Sie wünscht sich über das Schmerzensgeld hinaus eine ehrliche Aufarbeitung ihres Falls. Sie ist der Meinung, dass nicht alle Aspekte der Taten untersucht wurden. Sie möchte wissen, warum die beiden Priester vom Trierer Bischof Reinhard Marx und von seinem Nachfolger Stephan Ackermann gar nicht bestraft wurden. Sie möchte wissen, warum die römisch-katholische Kirche Abtreibung verdammt, aber bis heute jene Kleriker schützt, die ihr zur Abtreibung geraten haben. Vom Trierer Bischof erwarte sie nichts mehr, erklärt sie: „Nachdem die Aufarbeitungskommission im Juli 2022 mich als Betroffene sexuellen Missbrauchs anerkannt hat, hatte ich die Hoffnung, dass Bischof Ackermann aus dieser Feststellung Konsequenzen ziehen würde.

Damals noch wünschte ich mir von ihm, dass er die Schuld der Täter benennt und auch persönlich Verantwortung übernimmt für das, was er mir angetan hat. Bis heute ist nichts geschehen! Im Gegenteil: Bischof Ackermann ließ zu, dass sein Anwalt mich öffentlich diffamierte.“


Karin Weißenfels vermutet, dass Ackermann ihren Klarnamen mit Vorsatz nannte, die Verteidigung weist das zurück. Die Mitarbeitenden schrieben beim Hearing Täternamen auf eine digitale Tafel, darunter auch den Namen desjenigen Priesters, der ihr in der Beichte zur Abtreibung riet. Der Geistliche machte auch in Ackermanns Amtszeit Karriere. Ackermann habe während des Hearings behauptet, dieser Priester habe gegenüber Frua Weißenfels kein Unrecht begangen. So versichern es Teilnehmer des Hearings an Eides statt. Das Bistum beantwortet auch diese konkrete Nachfrage des Deutschlandfunks nicht. „Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zum laufenden Verfahren nicht äußern.“


Die Betroffene zahlt Anwaltskosten privat, der Bischof hat dafür seinen Stuhl


Immerhin beantwortet es die Frage, aus welchem Topf die Anwaltskosten des Bischofs finanziert werden. Nicht aus Kirchensteuern, versichert die Pressestelle, aber aus dem Bischöflichen Stuhl.


Karin Weißenfels' finanzielle Ressourcen sind endlich – psychisch bringt die jahrzehntelange Auseinandersetzung sie ans Limit: "In den letzten Jahren habe ich viel Kraft und auch Geld investiert, um Aufklärung zu den Aussagen der Täter sowie dem Handeln bzw. Unterlassen der Bistumsverantwortlichen zu erreichen. Leider ist dies aufgrund der Verweigerungshaltung des Bischofs und der weiteren Bistumsverantwortlichen bis heute ohne Erfolg geblieben. Mittlerweile befürchte ich, dass ich diese für mich wichtige Aufklärung nicht mehr erleben werde.“


Karin Weißenfels hat für verschiedene Verfahren eine beträchtliche Summe ausgegeben, denn ohne anwaltliche Unterstützung kommt sie nicht weiter. Appelle an die Moral der Bistumsleitung verhallen. Immerhin: Die katholische Datenschutzbehörde gab ihr kürzlich recht, attestierte Ackermann einen Datenschutzverstoß und verpflichtete den Bischof zu einer Nachschulung.


Auch Georg Bätzing unterschrieb Unterlassungserklärung


Zudem setzte die Missbrauchsbetroffene – unbeachtet von der Öffentlichkeit – Mitte Dezember 2022 eine Unterlassungserklärung gegen den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Georg Bätzing durch, er war von 2012 bis 2016 Generalvikar in Trier. Im Februar 2021 hatte er bei einer Pressekonferenz während der Vollversammlung der Bischöfe eine Journalistenfrage zum Fall Weißenfels und seiner Rolle darin nicht wahrheitsgemäß beantwortet. Die Frage knüpfte an die Berichterstattung im Deutschlandfunk an. Die entsprechenden Antwortpassagen darf er nicht wiederholen.


Wer zum Fall Weißenfels recherchiert, bemerkt das taktische Verhältnis der Hierarchen zur Wahrheit. Nach wie vor wird auf Medienanfragen hin nur zugegeben, was sich nicht bestreiten lässt, das Bistum verstrickt sich in Ungereimtheiten - auch auf Kosten der Betroffenen. Verantwortung verschwindet in diffusen „Fehler“-Bekenntnissen. Die Öffentlichkeit kontrolliere kaum noch.


Thomas Schüller: „Generell ist es so, dass die kirchliche wie weltliche Öffentlichkeit mittlerweile des Themas müde ist, dass man das nur noch achselzuckend zur Kenntnis nimmt. Und dass die Solidarität kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - auch Ehrenamtlicher - mit den Opfern sexualisierter Gewalt nachgelassen hat. Das ist das eine, und zum anderen: Es gibt ein ungeschriebenes Gesetz zwischen den Diözesanbischöfen, dass man nur in äußerst selten Fällen einen anderen Diözesanbischof öffentlich kritisiert, weil sie zum Teil auch gerade bei der Missbrauchsthematik in einem Boot sitzen.“


Das große Wort Gerechtigkeit


Karin Weißenfels archiviert akribisch alles zu ihrem Fall, sie kämpfe weiter, erklärt sie, angespornt von der Hoffnung auf Gerechtigkeit: „Ich werde wahrscheinlich Gerechtigkeit für mich nicht mehr erleben, aber vielleicht kommt anderen Betroffenen mein Durchhalten irgendwann zugute. Ich bin davon überzeugt, dass die Lügen der Verantwortlichen auf Dauer keinen Bestand haben werden und die Wahrheit ans Licht kommen wird. Und ja, vielleicht ist diese Hoffnung auf Gerechtigkeit meine Motivation.“


Gerechtigkeit ist ein großes Wort. Erst einmal geht es morgen ab 8.30 Uhr vor Gericht. Verhandelt wird ein kleiner Ausschnitt aus einem großen Fall.


Das Beitrag wurde am 5. September 2023 in "Tag für Tag" im Deutschlandfunk gesendet.


Nachtrag: Das Arbeitsgericht Trier verurteilte Stephan Ackermann am 6. September zur Zahlung von 20 000 Euro Schmerzensgeld an Karin Weißenfels. Der Bischof erschien nicht persönlich zum Termin.

2.227 Ansichten3 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Die Frage

bottom of page